Krankenhausrecht

Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Gesundheitsrecht. Sie beraten und vertreten bundesweit medizinische Leistungserbringer in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung und Vertretung von Krankenhausträgern, insbesondere die Vertretung im Vergütungsrecht.

Zivilrecht

Zu den Mandanten der Kanzlei zählen auch Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und andere Dienstleister sowie natürlich auch Privatpersonen. Diese werden in allen Fragen des Arbeitsrechts, Baurechts, Mietrechts, Verkehrsrechts, Vertragsrechts und des Erbrechts beraten und vertreten.

Familienrecht

Auch in allen Belangen des Ehe- und Familienrechts werden Mandanten vertreten. Dies betrifft vornehmlich die Ehescheidung, die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen, insbesondere die Unterhalts- und Vermögensauseinandersetzung in allen Facetten sowie die Mediation.

Mediation

Die Interessen der Mandanten werden nicht nur im Rahmen von streitigen Verfahren vertreten, sondern auch durch Anwendung der Mediation als Verfahren der konstruktiven Streitbeilegung.